Beiratsbeschluss zur Spielkleidung

Sehr geehrte Fußballfreunde,


Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland e.V. hat laut § 11 Nr. 2b) der FVR-Satzung wegen Dringlichkeit vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten FVR-Verbandstag folgende Änderung des § 26 Nr. 1 Satz 2,3 SpO FVR vom 16.11.2013 beschlossen. Die Änderungen des § 26 Nr. 1 Satz 2,3 SpO FVR werden ab dem 01.01.2014 in Kraft treten.

 

Der „neue“ § 26 Nr. 1 Satz 2,3 SpO FVR hat dann folgenden Wortlaut:

§ 26 Spielkleidung und Spielführer

 

1. Beide Mannschaften müssen in ordnungsgemäßer, einheitlicher, deutlich voneinander unterscheidbarer Kleidung antreten. Erforderlichenfalls hat der Platzverein Gastverein die Spielkleidung zu wechseln, sofern der Gast die Mannschaft des Platzvereins in der von ihm gemeldeten Spielkleidung antritt. Für die überkreislichen Klassen kann der Verbandsspielausschuss oder der Verbandsjugendausschuss Sonderbestimmungen erlassen.

 

Nrn. 2, 3 und 4 bleiben unverändert.

Weitere Informationen lesen Sie in der nächsten FiR Ausgabe 04/2013.


Freundliche Grüße


Ihr FVR-Team